Die Deutsche Hydrologische Gesellschaft freut sich, ein neues Stipendium zur Unterstützung der Teilnahme am Tag der Hydrologie einzuführen. Ziel ist es, Nachwuchswissenschaftler /-innen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv wissenschaftlich auszutauschen und ihr Netzwerk zu erweitern – unabhängig von individuellen finanziellen, familiären oder gesundheitlichen Umständen.
Förderhöhe:
Das Stipendium wird als einmalige Pauschale bis 500 Euro beantragt.
Zielgruppen und Förderkriterien:
Das Stipendium richtet sich an Nachwuchswissenschaftler /-innen, die durch die Förderung eine aktive Teilnahme am Tag der Hydrologie erleichtert bekommen. Unter Nachwuchswissenschaftler /-innen fallen Doktorand /-innen, Postdoktorand /-innen und in Ausnahmefällen besonders engagierte M.Sc.-Studierende. Es sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zur Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion beitragen.
Berücksichtigt werden können beispielsweise Wissenschaftler*innen:
- deren Teilnahme aufgrund von Betreuungsverpflichtungen (z. B. für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige) erschwert ist,
- deren Teilnahme aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung mit besonderen Hürden oder zusätzlichen Aufwendungen verbunden ist,
- Wissenschaftler*innen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer in der Wissenschaft unterrepräsentierten oder strukturell benachteiligten Gruppe besondere Hürden bei der Teilnahme an der Tagung haben.
Verwendungszweck:
Die Mittel können flexibel eingesetzt werden, um die Teilnahme an der Konferenz zu ermöglichen. Beispiele für förderfähige Ausgaben sind:
- Kinderbetreuung zu Hause während der Konferenz
- Finanzierung einer Begleitperson, die Kinderbetreuung oder Pflege während der Konferenz übernimmt
- Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen (z. B. Gebärdensprachdolmetscher, Assistenz vor Ort, digitale Unterstützung, …)
- Weitere Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an der Konferenz. Die Kosten können explizit auch für eine gleichberechtigte Teilnahme an den sozialen Komponenten der Konferenz, wie dem Konferenzdinner und Ausflügen genutzt werden, da diese wichtige Gelegenheiten zum Austausch bieten.
- Konferenzgebühren
- Reise- und Unterkunftskosten
Bewerbungsanforderungen:
Bewerber:innen müssen die geplante Konferenzteilnahme über einen eingereichten Abstract nachweisen können. Die Bewerbung sollte enthalten:
- Kurzbeschreibung der geplanten Konferenzteilnahme (inklusive Thema und Relevanz der Konferenzteilnahme für die eigene wissenschaftliche Arbeit). (Max. 300 Wörter)
- Erläuterung, wofür die Förderung konkret verwendet werden soll und warum eine aktive Konferenzteilnahme nur durch diese Förderung möglich ist (max. 500 Wörter). Es kann bis zu 500 € an Förderung beantragt werden.
- Die Bewerber:innen verpflichten sich nach der Konferenz über ein vorgegebenes Formular kurz über die Verwendung der Mittel zu berichten.
Vergabe:
Die Vergabe erfolgt einmal jährlich durch eine Kommission aus drei Mitgliedern des Präsidiums/erweiterten Präsidiums der DHG. Die Kommission stellt fest, ob
- die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden,
- die antragstellende Person, die in der Ausschreibung definierten Voraussetzungen erfüllt,
- der beantragte Verwendungszweck den Zielen und Förderkriterien des Stipendiums entspricht.
Übersteigt die Zahl der förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, erfolgt eine inhaltliche Priorisierung anhand der im Antrag dargelegten Bedarfslage. Maßgeblich ist insbesondere, in welchem Umfang besondere persönliche, familiäre, gesundheitliche, strukturelle oder finanzielle Umstände die Teilnahme an der Konferenz ohne Förderung erheblich erschweren würden. Dabei sind die Grundsätze der Chancengleichheit, Diversität und Inklusion zu berücksichtigen. Anträge, die als gleichrangig zu bewerten sind, werden im Losverfahren berücksichtigt.
Die Entscheidungen der Kommission sind zu dokumentieren. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht. Mitglieder der Kommission sind von Beratung und Entscheidung ausgeschlossen, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bewerbungsfrist:
Die Ausschreibung des Stipendiums erfolgt Ende September. Einreichungsfrist ist der 1. Dezember. Die Entscheidung über eine Bewilligung wird bis 15. Januar mitgeteilt. Die Förderung wird nach Bewilligung zeitnah ausgezahlt.